Was ändert sich durch das EWG für Gasthermen in Wien 2026?

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1. Was ist das Erneuerbare-Wärme-Gesetz?

Kurz erklärt: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) ist ein österreichisches Bundesgesetz, das den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Heizsysteme vorschreibt. Ab dem 1. Jänner 2025 dürfen neue Öl- und Gasheizungen nur noch unter bestimmten Bedingungen eingebaut werden. Bestehende Anlagen dürfen weiterbetrieben werden.

Viele Wiener Haushalte heizen mit Gas. Die Frage, was das Erneuerbare-Wärme-Gesetz für die eigene Gastherme bedeutet, beschäftigt gerade Tausende Wohnungseigentümer und Mieter in Wien.

Als konzessionierter Meisterbetrieb für Gas- und Sanitärtechnik in Wien beraten wir täglich Kunden zu diesem Thema. Die Lage ist differenzierter als viele Medienberichte vermuten lassen. Nicht jede Gastherme muss sofort getauscht werden.

In diesem Ratgeber erklären wir, was das EWG für Ihren spezifischen Fall bedeutet, welche Fristen wirklich gelten und welche Optionen Sie haben. Alles in verständlichem Deutsch, ohne Bürokratiesprache.

2. Was gilt konkret für Gasthermen in Wien 2026?

Die wichtigste Regel: Bestehende Gasthermen dürfen 2026 weiter betrieben und auch repariert werden. Das EWG greift erst beim vollständigen Ersatz durch ein neues Gerät. Dann verlangt das Gesetz, dass der Neubau einen erneuerbaren Anteil aufweist oder auf ein erneuerbares System umgestellt wird.

Das EWG unterscheidet zwischen drei verschiedenen Situationen, die Sie kennen sollten:

  • Bestandsanlage reparieren: Ihre alte Gastherme ist defekt und muss repariert werden? Das ist weiterhin erlaubt und unterliegt keinen EWG-Einschränkungen. Reparaturen an Bestandsanlagen sind ausgenommen.
  • Bestandsanlage durch eine neue Gastherme ersetzen: Hier greift das EWG. Seit dem 1. Jänner 2025 ist ein direkter 1:1-Ersatz einer Gas-Heizanlage durch eine neue reine Gasanlage in den meisten Fällen nicht mehr möglich, es sei denn, es gelten Ausnahmetatbestände.
  • Erstinstallation einer neuen Anlage: Auch hier gelten die EWG-Anforderungen an erneuerbare Anteile. In Wien kommt noch das Wiener Gassystem dazu, das eigene Regelungen hat.

Die genauen technischen und rechtlichen Anforderungen sind im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht. Als Meisterbetrieb prüfen wir für Sie, welche Regelung auf Ihre konkrete Situation zutrifft.

3. Welche Fristen gelten für Gasthermen in Wien?

Das EWG sieht einen gestaffelten Ausstieg aus fossilen Heizsystemen vor. Die wichtigsten Jahreszahlen im Überblick:

  • 1. Jänner 2025: Neues Öl- und Gasheizungsverbot für Neubauten. Bestehende Anlagen sind nicht betroffen.
  • 1. Jänner 2025: Ersatz einer bestehenden Gasheizung durch eine neue reine Gasheizung ist in den meisten Gebäuden nicht mehr genehmigungsfähig.
  • Bis 2040: Stufenweise Ablöse aller Öl- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden. Die genauen Fristen hängen vom Baujahr des Gebäudes und dem Vorliegen eines Fernwärmeanschlusses ab.
Mein wichtigster Rat: Warten Sie nicht bis zur letzten Minute. Wer rechtzeitig plant, hat mehr Optionen und kommt an Förderungen heran, bevor die Budgets erschöpft sind. Außerdem ist die Wartezeit auf Installateure und Geräte in Hochlastzeiten deutlich länger.

4. Ausnahmen und Sonderregelungen

Das EWG kennt mehrere Ausnahmen, die in Wien besonders relevant sind:

  • Technische Unmöglichkeit: Wenn im konkreten Gebäude kein anderes Heizsystem technisch realisierbar ist (z. B. in sehr kleinen Altbauwohnungen ohne Außenwand für eine Wärmepumpe und ohne Fernwärmeanschluss), kann eine Ausnahmeregelung beantragt werden.
  • Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: Wenn der Systemwechsel die Bewohner unzumutbar finanziell belastet und keine ausreichenden Förderungen verfügbar sind, gibt es Härtefallregelungen.
  • Hybridsysteme: Gasthermen in Kombination mit einem erneuerbaren System (Solarthermie, Wärmepumpe) können unter bestimmten Bedingungen weiter eingebaut werden. Der erneuerbare Anteil muss die Anforderungen des EWG erfüllen.
  • Denkmalgeschützte Gebäude: Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten besondere Regelungen, da bauliche Eingriffe für Wärmepumpen oder Pellets-Heizungen oft nicht genehmigungsfähig sind.

Die Beurteilung dieser Ausnahmen ist Aufgabe des konzessionierten Meisterbetriebs gemeinsam mit dem Baurechtsamt. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.

5. Sinnvolle Alternativen zur reinen Gastherme

Wenn die Gastherme durch eine neue Anlage ersetzt werden muss, gibt es in Wien mehrere realistische Alternativen. Welche passt, hängt von Ihrer Wohnsituation ab.

  • Fernwärme der Wien Energie: In vielen Wiener Bezirken ist Fernwärme die einfachste Lösung. Kein Gerät, keine Wartung, keine Emissionen in der Wohnung. Die Wien Energie gibt Auskunft, ob Ihr Gebäude angeschlossen werden kann.
  • Wärmepumpe (Luft-Wasser): Gewinnt thermische Energie aus der Außenluft. Funktioniert auch im Altbau, wenn das Heizsystem auf niedrigere Vorlauftemperaturen ausgelegt oder angepasst wird. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber Warum lohnt sich eine Wärmepumpe im Wiener Altbau.
  • Hybridsystem Gas + Solarthermie: Die Gastherme bleibt, eine Solaranlage auf dem Dach übernimmt die Warmwasserbereitung im Sommer. Der Gasverbrauch sinkt um 50 bis 70 % für Warmwasser. Details in unserem Ratgeber Gastherme und Solarthermie kombinieren.
  • Pellets-Heizung: Für Eigenheime und größere Gebäude mit Lagerraum eine emissionsarme Alternative. In Wiener Innenstadtbezirken oft nicht realisierbar wegen fehlender Lagerfläche.

6. Förderungen für den Umstieg 2026

Kurz zur Förderung: Der Bundesklimafonds fördert den Umstieg von Gas auf erneuerbare Energie mit bis zu 7.500 € Basisförderung. Die Stadt Wien legt weitere 2.000 € als Wien-Bonus dazu. Kombiniert können so bis zu 75 % der Kosten für eine neue Wärmepumpe oder Solaranlage gefördert werden.

Die wichtigsten Förderprogramme für den Umstieg in Wien:

  • Bundesförderung "Raus aus Öl und Gas": 7.500 € Basisförderung für den Kesseltausch, plus einkommensabhängiger Klima-Bonus von bis zu 2.000 €. Beantragt wird über den Klima- und Energiefonds.
  • Wien-Bonus: Die Stadt Wien legt weitere 2.000 € auf, wenn das neue System mindestens 50 % erneuerbare Energie nutzt.
  • Förderung für Solarthermie: Bis zu 30 % der Anlagenkosten werden gefördert. Alle Details in unserem Ratgeber Förderungen für Solarthermie Wien 2026.
  • Sanierungsscheck: Für umfassende Sanierungsmaßnahmen, die Heizungstausch und Dämmung kombinieren.

Wichtig: Die meisten Förderungen müssen vor Baubeginn beantragt werden. Eine nachträgliche Antragstellung ist in der Regel nicht möglich. Planen Sie deshalb frühzeitig.

7. Was sollten Sie jetzt tun?

Konkrete Empfehlungen je nach Situation:

  • Ihre Therme ist defekt und reparierbar: Reparieren lassen. Das ist noch erlaubt und oft wirtschaftlicher als ein sofortiger Systemwechsel unter Zeitdruck.
  • Ihre Therme ist alt und muss bald ersetzt werden: Jetzt planen. Lassen Sie den verfügbaren Platz, die Dämmung und das bestehende Heizsystem von einem Meisterbetrieb beurteilen. Dann wissen Sie, welches System für Sie am besten passt.
  • Sie wollen Förderungen nutzen: Zeitnah handeln. Förderbudgets sind begrenzt und werden chronologisch vergeben. Wer zu lange wartet, geht leer aus.
  • Sie wohnen zur Miete: Sprechen Sie Ihren Vermieter aktiv auf das EWG an. Vermieter sind zur Umstellung verpflichtet, aber die genauen Fristen hängen vom Gebäude ab.

Als konzessionierter Meisterbetrieb für Gas- und Sanitärtechnik beraten wir Sie unverbindlich zu allen Optionen und begleiten Sie durch den Förderantragsprozess. Ein Thermentausch in Wien läuft bei uns transparent, termintreu und mit vollständiger Dokumentation für Förderanträge.

8. Häufige Fragen zum EWG und zur Gastherme in Wien

Darf ich in Wien 2026 noch eine neue Gastherme einbauen?

In bestimmten Fällen ja, vor allem wenn Ausnahmetatbestände gelten oder ein Hybridsystem mit erneuerbarem Anteil geplant wird. Ein konzessionierter Meisterbetrieb prüft Ihren konkreten Fall und stellt, wenn nötig, einen Ausnahmeantrag.

Was passiert, wenn ich meine alte Gastherme einfach weiterbetreibe?

Das ist erlaubt. Bestehende Anlagen können bis zu den gesetzlichen Ablauffristen betrieben werden. Wichtig ist, dass die jährliche Wartungspflicht eingehalten wird, sonst drohen Bußgelder und die Versicherung kann im Schadensfall die Leistung verweigern. Mehr dazu in unserem Ratgeber Wann muss meine Gastherme gewartet werden.

Muss mein Vermieter jetzt sofort die Heizung tauschen?

Nein, sofort nicht. Das EWG sieht gestaffelte Fristen vor. In Wien hängt die konkrete Frist auch davon ab, ob ein Fernwärmeanschluss im Gebiet verfügbar ist. Bei dringendem Bedarf sollten Sie Ihren Vermieter schriftlich informieren und auf die gesetzlichen Fristen hinweisen.

Was kostet ein Thermentausch in Wien 2026?

Die Kosten für einen Thermentausch in Wien inklusive Gerät und Montage liegen je nach System zwischen 3.500 € und 8.000 €. Für Wärmepumpen ist der Aufwand höher. Alle Details in unserem Preisratgeber Was kostet ein Thermentausch in Wien 2026.

Sebastian Winter Meisterbetrieb Gas Sanitär Wien Hetzendorf

Sebastian Winter

Konzessionierter Gas- & Sanitärtechnikermeister • Allkommerz GmbH

Sebastian Winter ist konzessionierter Gas- und Sanitärtechnikermeister in Wien 1120. Er berät täglich Privathaushalte und Hausverwaltungen zu EWG-konformen Lösungen, Förderanträgen und dem professionellen Thermentausch. Seit über 15 Jahren im Wiener Altbau und Neubau tätig.

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